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Nach Angaben der Linksfraktion sind bis in die 1980er Jahre Soldaten in beiden deutschen Armeen mit Radartechnik, Leuchtfarbe und anderen Quellen gesundheitsschädlicher Strahlung in Berührung gekommen und daran erkrankt. Allerdings könnten in vielen Fällen die Betroffenen einen ursächlichen Zusammenhang nicht lückenlos nachweisen, da keine ausreichenden Aufzeichnungen über die Dauer und Intensität des Umgangs jedes einzelnen Soldaten mit Strahlen- und Radarquellen existieren. Dies entlasse den Dienstherrn aber nicht aus der Pflicht, Fürsorgeleistungen für die im Dienst Geschädigten zu erbringen.
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