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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände rechnet in ihrer Stellungnahme nicht damit, dass es nach dem 1. Mai 2011 zu Nachteilen auf dem deutschen Arbeitsmarkt kommt. ”Ängste vor der Freizügigkeit sind dementsprechend ebenso unbegründet wie die Forderung nach pauschalen Einschränkungen wie beispielsweise durch die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns“, heißt es. Mit einem großen Ansturm auf den deutschen Arbeitsmarkt sei nicht zu rechnen, da ”der wirtschaftliche Aufholprozess in den EU-8-Staaten so dynamisch fortschreitet.“
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt hingegen vor Lohndumping durch die Öffnung des Arbeitsmarktes, ”insbesondere in Branchen mit niedriger Tarifbindung“ und fordert die Einführung ”eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro“ sowie eine ”flächendeckende Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen und weiterer Arbeitsbedingungen.“ Hierfür sei eine erweiterte Dokumentationspflicht für den Arbeitgeber notwendig. Zur Verhinderung ”eines weiteren Missbrauchs der Leiharbeit“ fordert der DGB die Durchsetzung des Grundsatzes ”Equal Pay“.
Der Deutsche Rentenversicherung Bund schreibt in der Stellungnahme, die Scheinselbstständigkeit sei vor allem ”als Reaktion auf die Freizügigkeitsbeschränkung für Arbeitnehmer aus den zum 1. Mai 2004 beigetretenen osteuropäischen Ländern aufgetreten“. Da diese Beschränkungen mit dem 1. Mai 2011 entfielen, ”dürfte sich das Problem der Scheinselbstständigkeit ab diesem Zeitpunkt zumindest reduzieren“.
Das Beratungsbüro für entsandte Beschäftigte betont in seinem Papier, insbesondere in Branchen wie Bau oder Pflege zeige sich in der Beratungspraxis, dass trotz der Geltung des allgemein verbindlichen Mindestlohns rechtliche Lücken bestünden, die durch Unternehmen ”häufig und gerne“ genutzt würden, um die Mindestlohngrenze zu unterschreiten.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bezeichnet Forderungen, die Löhne von Leiharbeitnehmern nach einer gewissen Frist an die Bezahlung der Kollegen in den Entleihbetrieben anzupassen, zwar als ”nachvollziehbar“. Eine vollständige Anpassung nach einer festgelegten Frist berge jedoch den gravierenden Nachteil, dass diese ein Umgehungsverhalten seitens der Zeitarbeits- und Entleihbetriebe fördere. Daher schlägt das IAB eine sukzessive Anpassung der Löhne vor. ”Möchte man Lohnangleichungen nach einer kürzeren Frist zulassen und gleichzeitig die genannten Ausweichreaktionen der Betriebe möglichst gering halten, so wäre eine stufenweise Anpassung der Löhne möglicherweise zweckmäßiger“, heißt es in der Stellungnahme.
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