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Für die Bekämpfung des Handels mit illegalem Holz soll in Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig sein. Die Einfuhr von Holzprodukten soll nur mit einer gültigen FLEGT-Genehmigung zulässig sein. Bei Zweifel an der Gültigkeit von Genehmigungen sollen Untersuchungen der Holzprodukte vorgenommen werden. Wenn sich herausstellen sollte, dass die Holzprodukte nicht den Angaben der Genehmigung entsprechen, soll die Bundesanstalt die Produkte beschlagnahmen dürfen. Beschlagnahmte Holzprodukte sollen nach Angaben der Bundesregierung nicht an den Ort der Herkunft zurückgebracht werden, ”damit Einnahmen aus dem Verkauf dieser Produkte nicht als Anreiz für weiteren illegalen Einschlag wirken können. Stattdessen sind die Holzprodukte zu verkaufen und die Erlöse an die Staatskasse abzuführen“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.
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