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Damit soll die neu gefasste EU-Richtlinie ”über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen“ in nationales Recht umgesetzt und das Euro-päische-Betriebsräte-Gesetz entsprechend angepasst werden. Hierzu will der Bundestag am Donnerstag dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beraten. Zu den wesentlichen gesetzlichen Änderungen sollen laut Gesetzentwurf insbesondere die erweiterte Definition der Begriffe ”Unterrichtung“ und ”Anhörung“ gehören. Außerdem sieht der Entwurf die Anerkennung der Rolle der Gewerkschaften als Sachverständige zur ”Unterstützung der Verhandlungen des besonderen Verhandlungsgremiums“ vor sowie die Regelungen für erforderliche Schulungen von Mitgliedern dieses Gremiums und des Europäischen Betriebsrates. Ein Antrag der SPD-Fraktion ”Wirkungsvolle Sanktionen zur Stärkung von Europäischen Betriebsräten umsetzen“ (17/5184) wurde mit Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.
Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion lobte die im Gesetzentwurf vorgesehene Umsetzung der EU-Richtlinie. ”Die angestrebten Gesetzesänderungen sind wichtige Maßnahmen zur Erweiterung der Möglichkeiten der Betriebsräte“, sagte er. Diese seien ”eine gute und angemessene Lösung für eine Eins-zu-Eins-Umsetzung der Richtlinie“. In Deutschland habe man positive Erfahrungen mit der Betriebspartnerschaft gemacht. ”Diese wollen wir nun auch für europaweit tätige Unternehmen verankern“, betonte er.
Demgegenüber äußerte die SPD-Fraktion Kritik an der aus ihrer Sicht nicht ausreichenden Regelung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionen. ”Glauben Sie ernsthaft, dass große Unternehmen bei 15.000 Euro zusammenzucken?“, fragte ein Sprecher an die Koalitionsfraktionen gewandt und betonte, die EU-Richtlinie sehe ”abschreckende und angemessene Sanktionen“ vor. Daher werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalten.
Diese Position stieß in den Reihen der FDP-Fraktion auf Widerstand. ”Es ist unnötig, weitere Sanktionen zu verhängen, da diese suggerieren würden, dass viele Dinge im Argen liegen“, sagte ein Vertreter aus der Fraktion der Liberalen und bezeichnete den gesetzlichen Rahmen als ”völlig ausreichend“.
Diese Meinung teilte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht. ”Der Gestaltungsspielraum der EU-Richtlinie zur Stärkung der Betriebsräte wurde nicht genutzt“, hieß es aus den Reihen der Fraktion. Der gesetzlich vorgesehene Sanktionsrahmen von 15.000 Euro sei ”Peanuts“, sagte eine Sprecherin.
Die Fraktion Die Linke begrüßte den Antrag der SPD-Fraktion. ”Wir wünschen uns aber, dass künftig weitere Punkte zur Stärkung des Betriebsrats aufgegriffen werden“, sagte eine Sprecherin und kritisierte den Regierungsentwurf. ”Angesichts der Globalisierung sind die angestrebten Gesetzesänderungen nur ein Schritt in die richtige Richtung.“
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