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In dem Antrag der Linksfraktion heißt es, die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen seien zutiefst unsozial und hätten die beabsichtigte Steuerungswirkung nicht erreicht. Als Gegenfinanzierung zu der geforderten Abschaffung schlagen die Parlamentarier vor, die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung (West) anzuheben. Darüber hinaus solle die Pflichtversicherungsgrenze der GKV entsprechend erhöht werden.
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