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Zuvor hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble dem Ausschuss über die wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU und den Krisenbewältigungsmechanismus ESM berichtet. So sollen in der EU die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung gefördert werden. Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen solle verbessert und die Finanzstabilität gestärkt werden. Zum ESM versicherte der Minister, dieser werde nur im Notfall als Ultima Ratio greifen, wenn andere Maßnahmen fehlgeschlagen seien. ”Er löscht wie die Feuerwehr im Notfall, wenn die Finanzstabilität der Eurozone insgesamt gefährdet ist und andere Alternativen ausgeschöpft sind“, versicherte der Minister in seinem Bericht.
Außerdem sei durchgesetzt worden, dass ab 2013 im Falle der Überschuldung eines Staates die Beteiligung privater Gläubiger verpflichtend sei. Denn ein ”Hauptmanko“ des bisherigen temporären Rettungsschirms sei seine fehlende Gläubigerbeteiligung gewesen. Der ESM soll ein Volumen von 700 Milliarden Euro haben, von denen die Länder der Eurozone 80 Milliarden Euro bar einzahlen sollen, um das beste Rating ”AAA“ für die Finanzierung durch Herausgabe eigener Anleihen zu erhalten. Die effektive Darlehenskapazität des ESM soll 500 Milliarden Euro betragen. Unterstützungen sollen ”in der Regel in Form von Krediten erfolgen“. Nur in Ausnahmefällen solle der Ankauf von Anleihen betroffener Länder auf dem Primärmarkt möglich sein.
Die Unionsfraktion bewertete es als positiv, dass es nicht zu der Vergemeinschaftung von Zinsen durch die Herausgabe von Eurobonds kommen werde. Das von Schäuble vorgetragene Konzept sei stimmig, lobte die Unionsfraktion, die auch von einer ”qualitativen und strukturellen Weiterentwicklung von Maastricht“ sprach. Als kritischen Punkt bezeichnete die Unionsfraktion die Möglichkeit des Anleihenerwerbs durch den ESM auf dem Primärmarkt.
Die FDP-Fraktion lobte die mögliche Einbeziehung privater Gläubiger als ”gut gelungen“, zeigte sich aber andererseits mit der Verpflichtung zur Zahlung einer Bareinlage in den ESM unzufrieden. Dafür müssten Schulden aufgenommen werden, während aber gleichzeitig die Regelungen der Schuldenbremse einzuhalten seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen griff den Punkt Vergemeinschaftung von Staatsschulden auf. Sie wies auf 77 Milliarden Euro an Staatsanleihen hin, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgekauft worden seien. Die EZB werde von allen Euroländern getragen. Der Ankauf dieser Schuldtitel gehe schon in Richtung Haftungsgemeinschaft, kritisierte die Fraktion, die außerdem die Frage stellte, was mit den aufgelaufenen Staatsschulden passieren solle. Die Diskussion über Umschuldungen werde geführt werden müssen.
In diese Richtung argumentierte auch die SPD-Fraktion. Es müsse darüber gesprochen werden, wie Griechenland und Portugal Perspektiven für nachhaltiges Wachstum erhalten könnten. Niemand glaube, dass es Perspektiven allein durch Sparen geben könne. Spardiktate seien keine Lösung.
Die Linksfraktion verwies auf einen anderen Aspekt. Deutschland sei das einzige Land mit realen Lohnsenkungen in der Eurozone. Dadurch und durch die Außenhandelsüberschüsse sei die Verschuldung anderer Länder dramatisch gestiegen. Man dürfe nicht so tun, als hätten die anderen Länder allein Schuld am Schuldenanstieg, warnte die Linksfraktion, die die Frage stellte, wie diese Länder wieder auf die Beine kommen sollten. Griechenland gerate erst jetzt richtig in die Krise. Das habe viel mit den Sparmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Rettungspaket zu tun. Es sollte überlegt werden, den hoch verschuldeten Ländern Wirtschaftshilfen zu geben, empfahl die Linksfraktion.
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