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Der Regierungsentwurf geht auf eine Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie zurück, die die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen in einem EU-weiten Handelssystem schafft. Ziel ist es, durch kosteneffiziente Verringerung der Emission von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.
Durch den Gesetzentwurf soll die vorgesehene stärkere Harmoni-sierung des seit 2005 bestehenden Emissionshandelssystems, die Absenkung der Gesamtmenge an Berechtigungen sowie die Einbeziehung weiterer Treibhausgase und zusätzlicher Industrietätigkeiten für die Zeit ab 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Rechtsanwältin Ines Zenke aus der Berliner Kanzlei ”Becker Büttner Held“ mahnte, dass der Entwurf überarbeitet werden solle und dass Anlagenbetreiber bei der Umsetzung der komplizierten Vorschriften, Unterstützung bräuchten. In manchen Fällen sei den Antragstellern nicht ganz klar, welche Informationen von ihnen erwartet würden. In ihrer schriftlichen Stellungnahme schrieb sie, dass die Neuerungen in einigen Punkten die bestehende Rechtslage für die betroffenen Unternehmen deutlich verschlechtern würden. Sie kritisierte zudem, dass der Kabinettsentwurf die Zustimmung des Bundesrates nicht vorsehe und sprach sich für eine Härtefallregelung aus.
Jürgen Hacker (Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz – bvek) sprach sich gegen den geplanten Paragraphen 27 zur Befreiung von Kleinemittententen aus und schlug, vor diesen ersatzlos zu streichen. Er gab zu Bedenken, ”dass wenn diese Regelung beschlossen werden sollte, dürfte sie weitgehend eine Totgeburt sein“, da sie wegen ”gleichwertiger Maßnahmen…keine wirkliche Erleichterung oder Besserstellung der befreiten Anlagen erbringen“ würden. Er kritisierte zudem den geplanten Anstieg der Kosten für das Personen- oder Händlerkonto von 200 auf 400 Euro, da sich beim Bundesum-weltamt der Aufwand nicht erhöhen würde.
Armin Rockholz vom Deutschen Industrie- und Handels-kammertag (DIHK) schrieb in seiner Stellungnahme, der Versuch die EU-Emissionshandelsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen, sei ”nicht vollständig gelungen und reicht nicht aus“. Er nannte als zentrale Forderungen unter anderem den Abbau von Bürokratiekosten, die Beibehaltung des örtlichen Genehmigungsverfahren, die unbürokratische Befreiung der Kleinanlagen vom Emissionshandel sowie die Novellierung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) in zwei Stufen. Rockholz schlug auch vor, dass Unternehmen für ihre Bemühun-gen belohnt werden sollten nach dem Prinzip: ”Je mehr ich tue, desto weniger muss ich bezahlen“.
Der Vertreter vom Bundesverband der Deutschen Fluggesell-schaften e.V. (BDF), Karlheinz Haag , kritisierte, dass es für die Airlines ”keine adäquate Rechtslage“ geben würde. Er befürch-tete, dass verschiedene Staaten am Emissionshandel nicht teilnehmen würden und warnte vor Wettbewerbsnachteilen der europäischen Fluglinien. Haag schlug Ausnahmereglungen vor, bis geklärt sei, ob ausländische Airlines einbezogen werden könnten.
Dietrich Brockhagen (atmosfair) bezeichnete dagegen die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel für ”überfällig“. Er forderte, dass die Regelungen – auch im Interesse der Rechtssicherheit für die Akteure – schnell umgesetzt werden. ”Er besteht Dringlichkeit“, sagte Brockhagen.
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