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Dabei traf die Regierungsinitiative bei den Experten auf ein geteiltes Echo. Gegensätzlich waren die Meinungen bei der Meldepflicht für Labore. Bei Grenzwertüberschreitungen von Lebensmittelproben sollen die Labors künftig verpflichtet werden, die zuständigen Behörden zu informieren. Auch sollen Unternehmen Ergebnisse eigene Analyse übermitteln. Kritisch bewerteten alle Sachverständigen den zu erwartenden höheren Kontrollaufwand und den damit einhergehenden Anstieg der Kosten.
Für eine Trennung der Produktströme und die Überprüfung jeder Produktionscharge Fett, dem hauptsächlichsten Trägerstoff von Dioxin in Nahrungsmitteln, sprach sich bei der Anhörung Ludger Leifker von Agravis, einem Agrarunternehmen der Raiffeisen AG, aus. Leifker schlug vor, zu überprüfen, ob die bisherigen Zulassungskriterien für Futtermittelhersteller ausreichend sind. Eine weitere Ausweitung der Meldepflicht hingegen hält er nicht für notwendig.
Als massiven Eingriff in das Prinzip der Eigenverantwortung der Unternehmen kritisierte Marcus Grinau vom Bund für Lebens-mittelrecht und Lebensmittelkunde die Ausweitung der Melde-pflicht. Nach seiner Auffassung verstößt der Gesetzentwurf gegen geltendes EU-Recht. Der Mehraufwand, der durch die verstärkten Kontrollen entstünde und die damit verbundene Kostensteige-rung, würde zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen.
Für die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung stehe schon jetzt zu wenig Personal zur Verfügung, betonte Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure. Er sieht mit dem Gesetzentwurf dem Verbraucherschutz nur ungenügend Rechnung getragen und schlug vor, jede Charge Futterfett einer Kontrolle zu unterziehen. Zwar stimmte er zu, dass den Unternehmen, Laboren und Behörden mit verstärkten Kontrollen ein Mehraufwand entstünde, dieser sei allerdings mit der Intension der Lebensmittelsicherheit hinreichend entschuldbar.
Die Meldepflicht sollte auf EU-Ebene einheitlich und verbindlich gestaltet werden, merkte Horst Lang vom Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels an. Zur angestrebten Regelung, dass die Unternehmen ihre internen Untersuchungsergebnisse offen legen sollen, stellte Lang fest, dass diese unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis fielen.
Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften schlug Micha Heilmann vor, Vertreter der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die bestehenden strafrechtlichen Sanktionen seien oft nicht ausreichend, nicht zuletzt, da es den Staatsanwalt-schaften oft an Know-how fehle.
Für eine Ausweitung der Meldepflicht über die Labore hinaus, spracht sich Peter Knitsch vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aus. Ebenso erwarte er eine grundsätzliche Zulassungspflicht für Futtermittelhersteller.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung betrachte er nur als ersten Schritt und plädierte für eine rasche Umsetzung des
14-Punkte-Aktionsplans, der von Bund und Ländern nach dem Dioxinskandal ausgearbeitet worden sei.
Mit dem Gesetzentwurf ziehe die Bundesregierung keine ausreichenden Konsequenzen auf den Dioxinskandal, stellte Katrin Lompscher, Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Berlin, fest. Insbesondere die Neuregelungen der Meldepflicht gingen ihr nicht weit genug. Es müsse ebenfalls über eine Überprüfung des Strafrahmens für Unternehmer nachgedacht werden. Eine Verletzung der Meldepflicht werde zur Zeit lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet
Burkhard Erbacher, Josera Tierernährung GmbH, hingegen hält die bestehenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend. Die geplante Neuregelung würde in seinem Unternehmen Innovationen bremsen und viele Mitarbeiter überflüssig machen. Er warnte allerdings vor Preissteigerungen von Lebensmitteln, da die Unternehmen den Mehraufwand, der mit erhöhten Kontrollen einhergehe, auf den Verkaufspreis aufschlagen würden.
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