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Zugleich listet die Regierung in der Antwort unter anderem auf, welche ”für die Fragestellung einschlägigen Bestände“ im Bundesarchiv verwahrt werden, und verweist darauf, dass diese ”nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes“ eingesehen werden können. Wie die Regierung in der Vorlage weiter erläutert, wurde in der Stasi-Unterlagen-Behörde im Jahr 2003 ein Ansprechpartner benannt, der ”zu Verfügung steht, um von Zwangsdoping Betroffene bei der Antragstellung auf Einsicht in Unterlagen des ehemaligen MfS zu beraten und zu unterstützen“.
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