Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011
Die Investitionen in die Lärmschutzforschung im Bereich der Entwicklung lärmarmer Fahrzeuge für Straße oder Schiene sowie der Fahrwege sollen intensiviert und verstetigt werden, fordern die Abgeordneten weiter. Es solle geprüft werden, ob eine Kennzeichnung für die Geräuschentwicklung geschaffen werden könne. Die im Rahmen des Pilotprojektes ”Leiser Rhein“ vorgesehene Umrüstung von bis zu 5.000 Güterwagen dürfe nicht als ”Feigenblatt“ missbraucht werden. Die Fraktion fordert von der Regierung, umgehend zu prüfen, wie eine zügige Umrüstung der übrigen etwa 150.000 in Deutschland gemeldeten Güterwagen bis 2020 abgeschlossen werden kann. Außerdem soll die für den Schienenverkehr im Jahr 2007 auf 100 Millionen Euro angehobenen Lärmsanierungsmittel erhöht werden. Dabei solle sich darauf konzentriert werden, den Lärm ”vorrangig an der Quelle“ zu bekämpfen.
Bei den Bundesfernstraßen fordert die SPD, bei der Festlegung der Höhe der Lkw-Maut den Faktor Lärmbelästigung zu berücksichtigen. Zudem soll geprüft werden, wie die Einführung lärmarmer Verkehrsträger für den Individualverkehr ”deutlich“ begünstigt werden kann. ”Lärmschutz muss auch auf der Straße zum Wettbewerbsfaktor werden“, heißt es in dem Antrag. Die Ausgaben des Bundes für Lärmschutz an Bundesfernstraßen soll an den Bedarf angepasst und verstetigt werden.
Eine weitere Forderung der SPD-Fraktion ist es, mit einem gezielten Ausbau der Elektromobilität den Verkehrslärm auf der Straße zu reduzieren. Außerdem soll den Städten und Gemeinden in einem ”zeitlich und regional begrenzten Modellversuch“ ermöglicht werden, auch auf Straßen des übergeordneten Verkehrs verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Lärmminderung ergreifen zu können. Ausdrücklich fordern die Abgeordneten, die Einrichtung von Zone-30-Bereichen zu ermöglichen, um die Wirkung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Lärmminderung und Verkehrsfluss zu untersuchen.
Für Millionen von Menschen stellt Lärm eine alltägliche Belastung dar, schreibt die Fraktion zur Begründung. Zahlreiche Studien würden belegen, dass Lärm krank machen kann. Insbesondere lärmbedingte Schlafstörungen seien eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Verkehrslärm würde nach Angabe der Bundesregierung Jahr für Jahr volkswirtschaftliche Schäden im zweistelligen Milliardenbereich verursachen. Allein die bezifferten Kosten des Straßenverkehrslärm würden auf mehr als 12 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Davon würden 8,8 Milliarden Euro auf Immobilienwertverluste entfallen und 3,5 Milliarden Euro auf Ausgaben für Herz- und Kreislauferkrankungen. Hinzu kämen Schäden, die durch Lärm und Erschütterungen des Schienenverkehrs verursacht würden.
Lärm habe darüber hinaus eine schwerwiegende soziale Komponente, heißt es im Antrag weiter. Verlärmte Orte würden von wohlhabenden Bevölkerungsgruppen gemieden. Die geringeren Lebenshaltungskosten würden zu einer Verdichtung sozial schwacher Bevölkerungsschichten führen. Verkehrslärm gehöre zu den gravierenden gesellschaftlichen Problemen unserer Zeit. Deshalb müsse nachdrücklich reduziert werden.
Über den Antrag will der Bundestag am Donnerstag erstmals beraten.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein