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Die FDP-Fraktion hielt den Grünen entgegen, die ihrem Antrag zugrundeliegende Problematik habe sich mit einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom Januar ”faktisch gelöst“. Danach müssten die Alg-II-Träger die vollen Krankenversicherungsbeiträge des Basistarifs der PKV übernehmen, wenn Hilfebedürftige in diesem versichert sind. Zugleich verwiesen die Liberalen auf eine laufende eigene Prüfung, ob nach dem Urteil weiteres gesetzgeberisches Handeln erforderlich sei. Dies betreffe auch die Frage, ob die Alg-II-Träger rückwirkend für die Zeit vor dem Urteil Beiträge erstatten müssen. Die Unions-Fraktion machte deutlich, dass auch nach dem BSG-Urteil die Basistarifprämien ”keinesfalls“ herabgesetzt würden.
Die Grünen argumentierten im Ausschuss, sie blieben ”anders als Die Linke“ auch nach dem Urteil bei der Auffassung, ”dass man nicht mit Steuergeld die PKV aufpäppelt“. Auch die SPD-Fraktion unterstrich, es gehe um die Gleichbehandlung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, nicht um die Unterstützung der privaten Assekuranz durch die Steuerzahler. Die Linke betonte, es sei zwar lobenswert, dass die Grünen das Problem der Beitragslücke aufgriffen. Eine Absenkung der Prämien gehe aber an der Realität vorbei.
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