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Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sieht neben der Möglichkeit, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abzugeben, eine Reihe von weiteren Vereinfachungen vor. So soll der jährliche Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1.000 Euro angehoben werden. Dadurch werde das Erfordernis eines Einzelnachweises von Werbungskosten in noch größerem Umfang entbehrlich als bisher, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Erleichterungen sollen sich auch hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben. Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder wird gestrichen. Dadurch soll der Erklärungsaufwand für Eltern deutlich vermindert werden.
Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass seit 30 Jahren über Steuervereinfachung geredet werde, der große Wurf aber bisher ausgeblieben sei. Jetzt werde wenigstens ein Anfang gemacht. Weitere Schritte würden folgen. Der Gesetzentwurf enthalte viele Einzelregelungen, die den Betroffenen das Leben erleichtern würden. Zugleich wies die CDU/CSU-Fraktion aber darauf hin, dass es sich nicht um ein Steuersenkungsgesetz handele.
Nach Angaben der SPD-Fraktion kommt die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages gerade 2.000 Arbeitnehmern zugute. Die Streichung der Einkünfte- und Bezügegrenze werde zu erheblich höheren Steuerausfällen als von der Regierung erwartet führen, und die Neuregelung der Anerkennung von Kinderbetreuungskosten sei praxisfern, kritisierte die SPD-Fraktion.
Dagegen begründete die FDP-Fraktion die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages mit dem Hinweis, es gehe dabei um die Anpassung dieses Pauschbetrags an die Inflation. Man verspreche sich eine spürbare Rechtsvereinfachung durch das Gesetz insgesamt, wies ein Sprecher der FDP-Fraktion Vorbehalte der SPD-Fraktion zurück, die von zusätzlicher Bürokratie gesprochen hatte.
Die Linksfraktion bezweifelte, ob die Änderungen bei den Kinderbetreuungskosten gesetzlich überhaupt zulässig seien. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Koalitionsfraktionen könnten sich noch so anstrengen, aber es werde ihnen nicht gelingen, dieses Gesetz ”gesundzubeten“. So sei die Möglichkeit, die Steuererklärung alle zwei Jahre abzugeben, keine Vereinfachung, sondern bringe mehr Bürokratie mit sich, da zusätzlich zu den Steuerklärungen für zwei Jahre ein weiteres Formular auszufüllen sei.
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