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Berlin: (hib/JMB/jbi) Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit einschließlich Streikrecht ist Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die inzwischen beim Bundesarbeitsgericht anhängig ist. Dies teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5305) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4928) mit. Es lägen ihr zudem keine Erkenntnisse vor, dass der kirchliche Sonderweg im Wettbewerb der sozialen Dienstleistungen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen eine besondere Bedeutung habe, schreibt die Bundesregierung weiter.
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