Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > April 2011
Zur Begründung heißt es darin, die derzeit nach der Geschäftsordnung des Parlaments möglichen Ordnungsmaßnahmen bei Störungen der Plenarsitzungen durch einzelne oder mehrere Abgeordnete hätten sich ”in Einzelfällen als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen“. Deshalb solle ”oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses“ als weiteres Ordnungsmittel das Ordnungsgeld eingeführt werden. Dabei solle klar gestellt werden, dass auch ”nicht verbale Ordnungsstörungen“ wie ”das Hochhalten von Transparenten, das Tragen von Ansteckplaketten je nach Gegebenheiten und Inhalten oder sonstiges provokatives Verhalten eine Verletzung der Würde des Bundestages darstellen können“. Reine Fragen der Kleiderordnung seien allerdings ausgenommen, ”soweit sie nicht allgemeine Regeln des Anstands verletzten“.
Der Vorlage zufolge soll das Ordnungsgeld ”vom sitzungsleitenden Präsidenten beziehungsweise der sitzungsleitenden Präsidentin“ festgesetzt werden können. ”Im Hinblick auf die davon berührten Rechte der Abgeordneten ist eine Ergänzung des Abgeordnetengesetzes als Rechtsgrundlage für entsprechende Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages erforderlich“, schreiben die drei Fraktionen weiter. Diese sollten durch den Geschäftsordnungsausschuss vorbereitet und dem Plenum zusammen mit der Beschlussempfehlung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Abstimmung zugeleitet werden.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein