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Die Geltung dieser Vorschriften sei bis zum 9. Januar 2012 befristet worden, schreibt die Fraktion in der Begründung. Dabei handele es sich um neue Eingriffsbefugnisse. Zu ihnen zählen laut Vorlage unter anderem Auskunftsrechte gegenüber Kreditinstituten über Konten, Konteninhabern, Geldbewegungen und Geldanlagen, gegenüber Postdienstleistern und Luftfahrtunternehmen etwa über Namen und Anschriften sowie gegenüber Telekommunikationsdienstleistern über Telekommunikationsverbindungsdaten.
Die Evaluierung soll laut Antrag ”unter Einbeziehung wissenschaftlichen Sachverstandes“ vorgenommen werden. Ein Evaluierungsbericht soll dem Bundestag nach dem Willen der SPD-Fraktion bis Ende September vorgelegt werden. Das Parlament könne ”seiner Verantwortung im weiteren Umgang mit diesen Gesetzen, mit denen erhebliche Grundrechtseingriffe verbunden sein können, nur dann gerecht werden, wenn ihm die Ergebnisse einer sachgerechten und qualifizierten Evaluierung rechtzeitig zugehen“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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