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Die Abgeordneten hatten sich auf ein Schreiben des ”Arbeitskreises der Chefärztinnen und Chefärzte von Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern“ an den Gesundheitsausschuss des Bundestages berufen. Danach sehen die Mediziner eine ”Fehlentwicklung“ im Aufbau einer Fallpauschalen-Systematik, die dazu auffordere, ”teure Leistungen zu erbringen“, nicht aber solche, die ”primär qualitativen Anforderungen genügen oder aber den Bedürfnissen der Patienten entsprechen.“ Zudem würden die geplante Therapieeinheiten von 25, 50 und 75 Minuten die Behandlungsbedarfe von chronisch psychisch Kranken nicht adäquat abbilden.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass die Abrechnungen psychiatrischer und psychosomatischer Einrichtungen bisher nicht verändert worden seien. Die von den Medizinern vorgebrachten Einwände würden sich auf einen Protest von 2010 beziehen, der zunächst die Methodik zur Kalkulation der Behandlungskosten testen sollte. Erst das eigentliche Kalkulationsverfahren werde zeigen, ob ”Kostenunterschiede hinreichend abgebildet werden können“.
Der Entwicklungsprozess der neuen Vergütung sei mithin noch nicht abgeschlossen, so die Bundesregierung. Änderungen könnten im Rahmen des bestehenden Vorschlagsverfahrens beim Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und beim noch einzurichtenden Vorschlagsverfahren der Selbstverwaltungspartner beim Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) eingebracht werden.
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