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”Allerdings ging der Deutsche Bundestag im Jahr 1991 davon aus, dass sich nach Ablauf einer Übergangsphase die Einkommensverhältnisse auf absehbare Zeit in West und Ost angleichen werden“, schreiben die Parlamentarier und betonen, dass aus ihrer Sicht der Angleichungsprozess der Löhne und Gehälter seit Ende der 1990er-Jahre ”faktisch zum Erliegen gekommen ist“. Je länger eine weitgehende Annäherung der Lebensverhältnisse über die Angleichung der Löhne auf sich warten lasse, desto größer werde das Unverständnis über die rechtliche Besonderheit unterschiedlicher Rechengrößen.
Es gelte nun, wichtige Fragen der Rentenüberleitung zu klären. ”Neben den Risiken des Arbeitsmarktes und den entsprechenden Folgen für die Alterssicherung gilt es auch, Bilanz zu ziehen über die grundsätzlichen Wirkungen der Rentenüberleitung, die Überführung der Sonder- und Zusatzversorgungssysteme der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung“ und die tatsächliche Situation der Alterseinkommen in Ostdeutschland.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie die Bundesregierung den aktuellen Stand der Rentenangleichung bewertet und wann sie mit der Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse rechnet. Zudem erkundigen sie sich danach, ob, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Regelung zur Angleichung des Rentenrechts Ost und West erfolgen soll. Auch fragen sie danach, welche Ziele für die Bundesregierung bei der Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts im Mittelpunkt stehen und wie die Regierung beabsichtigt, einen ”breiten gesellschaftlichen Konsens über das Ziel der Rentenangleichung und den Weg für deren Umsetzung herzustellen“.
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