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Die am 4. März 2010 mit einem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages eingesetzte Enquete-Kommission besteht aus insgesamt 34 Mitgliedern. Die Hälfte von ihnen sind Bundestagsabgeordnete, während die andere Hälfte ”von den Fraktionen benannte und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages berufene Sachverständige sind“. Die erzielten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen sollen laut Einsetzungsantrag bis zur parlamentarischen Sommerpause 2012 veröffentlicht werden. Für ihre Arbeit hat die Kommission vier Projektgruppen ins Leben gerufen.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, hat sich die Projektgruppe ”Netzneutralität“ unter anderem mit der Lokalisierung möglicher Kapazitätsengpässe im Netz sowie der Möglichkeiten zur Auflösung dieser Engpässe beschäftigt. Eine wichtige Rolle habe dabei die Frage der Diskriminierungsfreiheit gespielt, deren Definition von der Projektgruppe ”begleitend erarbeitet wurde“. Bei der ebenfalls behandelten Frage, wie die Vielfalt der Inhalte im Netz gewährleitestet werden könne, seien unter anderem große Internetplattformen wie zum Beispiel soziale Netzwerke als ”problematisch für die inhaltliche Netzneutralität“ thematisiert worden.
Besonders streitig in der Projektgruppe ”Datenschutz, Persönlichkeitsrechte“ war nach Angaben des Berichts das Thema ”Einwilligung“. Mehr als der ”Datenschutz im öffentlichen Bereich“ habe dabei der ”Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich“ im Mittelpunkt der Diskussionen gestanden. Neue Herausforderungen aber auch Lösungsansätze habe die Projektgruppe unter anderem bei den Punkten: Selbstregulierung der Internetwirtschaft, ”Verfallsdaten“ im Internet, Online-Werbung sowie die Datenweitergabe und -handel gefunden.
Die Projektgruppe ”Urheberrecht“ befasst sich nach Angaben der Abgeordneten unter anderem mit der Bedeutung des Internets als Mittel kreativen Schaffens und dem Wert und der Wertschätzung von Kreativität in der digitalen Welt. Wie in dem Zwischenbericht ausgeführt, habe das Internet zur Entstehung des so genannten Prosumenten beigetragen, der sowohl Inhalte konsumiert, gleichzeitig aber auch produziert und verbreitet. Dies führe dazu, ”dass immer mehr Menschen mit dem Urheberrecht in Konflikt geraten, da das Urheberrecht mit der Digitalisierung nicht Schritt gehalten habe“. In diesem Zusammenhang führt die Projektgruppe aus, dass bei einer Neugestaltung des Urheberrechts auch zukünftigen Entwicklungen digitaler Technologien Rechnung getragen werden müsse.
Im Mittelpunkt der Arbeit der Projektgruppe ”Medienkompetenz“ steht laut Bericht der Jugendschutz. Nach der Diskussion um aktuelle Leitfragen zur Medienkompetenz, so heißt es in der Vorlage, habe sich die Projektgruppe in ihrer bisherigen Arbeit detailliert mit den Chancen und Risiken interaktiver digitaler Medien auseinandergesetzt. Darüber hinaus sei es um die Frage gegangen, was Medienkompetenz in der heutigen Zeit bedeutet – im Hinblick auf die Gesellschaft, das öffentliche Leben, die Politik, die Bildung, die Wirtschaft und das Arbeitsleben. Aber auch die Auswirkungen fehlender Medienkompetenz und die strukturellen Defizite bei deren Vermittlung habe die Projektgruppe thematisiert, heißt es in dem vorgelegten Zwischenbericht über den im Plenum des Bundestages nach der Sommerpause 2011 beraten werden soll.
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