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Dem Gesetzentwurf der Koalition zufolge erkranken in Deutschland jährlich zirka 400.000 bis 600.000 Patienten an solchen Infektionen. Schätzungsweise stürben daran zwischen 7.500 und 15.000 Patienten. Ein Teil der Infektionen und Todesfälle sei durch geeignete Präventionsmaßnahmen vermeidbar. Notwendig sei eine ”verstärkte Durchsetzung krankenhaushygienischer Erfordernisse und Kontrollmaßnahmen“, schreiben die Autoren des Entwurfes. Danach werden die Länder im Infektionsschutzgesetz ”zum Erlass der erforderlichen Landesverordnungen verpflichtet, die alle relevanten Einrichtungen erfassen“. Zur Erstellung von Empfehlungen zum fachgerechten Einsatz von Diagnostika und Antiinfektiva bei der Therapie resistenter Infektionserreger solle beim Robert-Koch-Institut eine neue Kommission eingerichtet werden.
Der Entwurf enthält neben Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene eine Reihe weiterer Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung. So soll unter anderem mit der Einführung eines Schiedsverfahrens zu den Vergütungsverträgen zwischen den Krankenkassen und stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ”ein geeignetes Instrument zur Schlichtung von Konflikten der Vertragspartner in Bezug auf die Höhe der Vergütung für stationäre medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen geschaffen“ werden.
In ihrem Antrag verlangt die SPD-Fraktion von der Bundesregierung, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, ”dass in allen deutschen Kliniken Fachärzte für Hygiene sowie Hygienefachpflegekräfte in ausreichender Zahl eingesetzt werden“. Außerdem müssten die Bundesländer darin unterstützt werden, eigene Hygieneverordnungen zu erlassen. Auch die Linksfraktion schlägt in ihrem Antrag vor, das Infektionsschutzgesetz zu ändern. Das Bundesgesundheitsministerium solle den Auftrag erhalten, sich für die Schaffung bundeseinheitlicher, wirksamer Sanktionen einzusetzen, um die von der Kommission für Krankenhaushygiene beim Robert-Koch-Institut aufgestellten Richtlinien flächendeckend wirksam werden zu lassen. Weiter verlangt Die Linke, grundsätzlich eine Meldepflicht für Infektionen mit multiresistenten Keimen einzuführen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine bessere Vorbeugung von Krankenhausinfektionen. Die Bundesregierung soll nach ihrem Willen unter anderem Maßnahmen ergreifen, die ”einen rationellen Einsatz von Antibiotika in der medizinischen Behandlung“ fördern, und die Vorgaben für die Verwendung von Antibiotika in der Tiermast verschärfen. Auch soll die Regierung der Vorlage zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der das so genannte Screening von Risikopatienten auf multiresistente Erreger bei Aufnahme in eine stationäre Einrichtung des Gesundheitswesens verpflichtend vorschreibt sowie ”im Falle eines positiven Befundes Maßnahmen zur Isolierung und Sanierung vorgibt“.
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