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Die Abgeordneten verweisen darauf, dass sich die Frauen in den Jahren 1978 und 1979 in der DDR an mit Hepatitis-C-Virus verseuchten Anti-D-Immunglobulinen angesteckt hätten, mit denen sie nach Geburten wegen Rhesusfaktor-Unverträglichkeit behandelt worden waren. Mit Blick auf das geltende Anti-D-Hilfegesetz heißt es zur Begründung des Entwurfs, in der Praxis zeige sich, dass vielen Menschen die finanziellen Hilfen von den zuständigen Versorgungsämtern verweigert würden, da diese nicht nachweisen können, dass die Hepatitis-C-Virus-Infektion ursächlich für die Schädigungsfolgen ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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