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Die aus der Gesamtschau der Länder und des Bundes resultierende übereinstimmende Feststellung der Innenministerkonferenz habe sowohl die verfassungsfeindliche Zielverfolgung der SO als auch den Bedarf weiterer Beobachtung ergeben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort. Die Aufklärung über die von der SO ausgehenden Gefahren erfolge insbesondere durch die Berichterstattung im jährlichen Verfassungsschutzbericht, über die beim Bundesverwaltungsamt eingerichtete Stelle zu ”Jugendsekten und Psychogruppen“ sowie über die Beantwortung von Bürgeranfragen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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