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Aus Sicht der Fraktion erklären sich die ”hohen finanziellen Verluste“ in der gesetzlichen Rente der Betreffenden schon in ihrem Flüchtlings- und Übersiedlerstatus, da ihre Ansprüche gegenüber der DDR-Sozialversicherung mit der Flucht beziehungsweise Übersiedlung verloren gingen. Die Fraktion fordert außerdem, um eine Schlechterstellung durch die Ausnahmeregelung zu vermeiden, müsse auf Antrag eine Vergleichsberechnung erfolgen. Dabei sei ein Stichtag zu empfehlen, bis zu dem ein Antrag auf Vergleichsberechnung erfolgen müsse. Weil sich aus Sicht der Abgeordneten die Anwendung der FRG-Tabellenentgelte auch ungünstig auf den individuellen Rentenanspruch auswirken kann, müsste eine gesetzliche Neuregelung eine Neufeststellung der Renten auf Antrag vorsehen. Für die Beantragung soll nach Willen der Parlamentarier ein Stichtag festgelegt werden, bis zu dem Anträge eingereicht werden können. Damit soll Versicherten wie auch Rentenversicherungsträgern ein verbindlicher Rahmen gegeben werden.
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