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Die Fraktion Die Linke ist der Meinung, die Privilegierung der Kirchen führe zu einer Wettbewerbsverzerrung ”auf dem Rücken der Beschäftigen“. Gerechtfertigt würden solche strukturellen Benachteiligungen ”regelmäßig“ mit den sogenannten Kirchenartikeln aus der Weimarer Reichsverfassung, die Bestandteil des Grundgesetzes sind. Vor allem kirchlichen Arbeitgebern würde deshalb ein Selbstbestimmungsrecht darüber zugesichert, was zu den eigenen Angelegenheiten gehöre, ohne dass es dafür letztlich auf kollidierende Grundrechte der kirchlichen Beschäftigten ankäme.
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