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Nach Marokko seien 2010 für Lieferungen von Gütern, die von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst werden, nach vorläufiger Auswertung 20 Ausfuhrgenehmigungen im Wert von rund 13 Millionen Euro erteilt worden, heißt es weiter. Diese seien im Wesentlichen Fallschirme sowie Teile für Kampfflugzeuge und für Transportflugzeuge sowie Kommunikations- und Navigationsausrüstung gewesen. Für Lieferungen von Gütern, die von Anhang I der Dual-Use-Verordnung erfasst würden, seien im Jahr 2010 35 Ausfuhrgenehmigungen im Gesamtwert von rund 691.000 Euro erteilt worden. Diese seien im Wesentlichen Chemikalien und chemische Herstellungseinrichtungen wie Pumpen und Wärmetauscher gewesen.
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