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Sie halte eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Leistungen nicht für erforderlich oder sinnvoll, heißt es weiter. Im Koalitionsvertrag sei zudem vereinbart worden, dass Vergabeverfahren und die Festlegung der Vergaberegeln insgesamt weiter zu vereinfachen und zu straffen. Deshalb werde zur Zeit geprüft, wie die Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge weiter verbessert werden könne.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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