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Daneben würden sich im Bereich der Verkehrsinfrastruktur kaum noch weitere gesetzliche Änderungsmöglichkeiten anbieten, heißt es weiter. Die Beteiligungsrechte von anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen im Planungsrecht seien bereits nach den geltenden Bestimmungen im ”breitem Umfang“ normiert und hätten sich bewährt. Änderungen könnten sich zukünftig gegebenenfalls bei der Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben.
Die Bundesregierung will laut Antwort künftig den Klimaschutz stärker im Bauplanungsrecht verankern und eine stärker auf den Klimaschutz ausgerichtete Entwicklung in den Städten und Gemeinden fördern. Der hierzu erarbeitete Gesetzentwurf werde derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
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