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In der Anhörung soll zum einen geklärt werden, wie sich die Änderungen bei der zur Weltbankgruppe gehörenden MIGA auf die Situation in Entwicklungsländern auswirken werden. Zum anderen wollen die Abgeordneten wissen, ob die auch von der Weltbank anerkannten, international vereinbarten Umwelt- und Menschenrechtsstandards, Arbeit- und Sozialstandards ein Kriterium für die Absicherung von ausländischen Investitionen sind. Außerdem soll diskutiert werden, welchen Einfluss das Parlament auf die MIGA hat, wenn – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – künftig bestimmte Änderungen des MIGA-Übereinkommens per Rechtsverordnung durch den Bundesentwicklungsminister und nicht mehr durch Bundestag und Bundesrat in deutsches Recht umgesetzt werden.
Eingeladen sind die Sachverständigen Ulrich Fastenrath (TU Dresden), Justus Vitinius (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft), Rainer Wietstock (PricewaterhouseCoopers) und Peter Wolff (Deutsches Institut für Entwicklungspolitik).
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