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Mit dem im Entwurf vorgesehenen Gesetz ”sollen die innerstaatlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit der deutsche Vertreter im Rat der Europäischen Union dem Vorschlag für den vorgenannten Beschluss zustimmen darf“, schreibt die Regierung. ”Dies würde den Grundrechtsschutz in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien stärken“, heißt es weiter. Die Gewährleistung des Grundrechtsschutzes und der Rechtsstaatlichkeit seien wesentliche Kriterien auf dem Weg des Landes in die EU. Ziel sei es, die mazedonische Reformagenda in diesem Bereich weiter zu verbessern.
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