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Wie die Regierung darin erläutert, wurde in Umsetzung der Vorgaben des schwarz-gelben Koalitionsvertrages vom Oktober 2009 ”bislang der Anwendungsspielraum des Zugangserschwerungsgesetzes dahingehend genutzt“, dass kinderpornografische Inhalte im Netz zunächst nicht gesperrt wurden. Stattdessen seien die Löschbemühungen durch eine Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Beschwerde-Hotlines der Internetwirtschaft sowie von jugendschutz.net erheblich verstärkt worden. Diese verbesserte Zusammenarbeit habe ”nach Auffassung der Bundesregierung dazu geführt, dass die im World Wide Web verfügbaren Darstellungen von Kindesmissbrauch nunmehr erfolgreich gelöscht werden können“. Vor diesem Hintergrund sei der Einsatz von Internetsperren entbehrlich geworden.
Deshalb habe die Bundesregierung am 13. April 2011 beschlossen, ”sich künftig auf das Löschen zu konzentrieren und die für diese Konzentration notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu ergreifen“, heißt es in der Vorlage weiter. Das Bundesjustizministerium werde hierzu einen Gesetzentwurf vorbereiten.
Der Antwort zufolge werden bei Feststellung kinderpornografischer Inhalte auf Servern im Ausland ”diese unmittelbar mit einer ersten (dringenden) Meldung auf dem Interpol-Weg an den betreffenden Staat gemeldet“ und um ”zeitnahe“ Löschung gebeten. Mit dem Ziel, die Anzahl der nach sieben Tagen noch verfügbaren Inhalte weiter zu reduzieren, würden zusätzlich Vorgänge, die die Vereinigten Staaten betreffen, seit dem 17. Mai 2010 direkt an die Beschwerdestelle des Inhope-Netzwerkes in den USA gemeldet. Inhope ist der Dachverband weltweit operierender Internet-Beschwerdestellen. Zudem würden die vom Bundeskriminalamt über den Interpolmeldeweg an das Ausland gemeldeten Seiten seit Oktober 2010 zusätzlich durch jugendschutz.net an die Inhope-Stellen in den betroffenen Staaten gemeldet.
Seit Anfang 2010 überprüfe das BKA regelmäßig eine Woche nach der ersten Meldung ins Ausland, ob der betreffende kinderpornografische Inhalt im World Wide Weg noch verfügbar ist, berichtet die Bundesregierung weiter. Danach waren in der Zeit von Januar 2010 bis einschließlich Februar 2011 durchschnittlich 38 Prozent dieser Inhalte nach einer Woche noch verfügbar. Der geringste Wert wurde dabei laut Vorlage mit 14 Prozent im Januar 2010 registriert und der höchste mit 71 Prozent im März vergangenen Jahres. Im Januar 2011 lag er bei 32 Prozent und im Februar dieses Jahres bei 28 Prozent.
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