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Innerhalb des Überprüfungsprozesses habe es in vielen kritischen Fragen, etwa bei Staatenüberprüfungen, keine Annäherung der Positionen gegeben, berichtete ein Vertreter der Regierung dem Ausschuss. Aus dem zur weiteren Beratung nach New York geschickten so genannten Genfer Paket zog er eine gespaltene Bilanz. Zwar seien negative Entwicklungen abgewendet und wichtige Forderungen – wie etwa die Stärkung der Zivilgesellschaft – aufgenommen worden. Auch sei die Formulierung, dass von der Einschüchterung von Sonderberichterstattern abgesehen werden solle, positiv zu bewerten. Dennoch seien zahlreiche Zielsetzungen gescheitert, beispielsweise in Fragen zur Intervention bei Menschenrechtsverletzungen.
”Die Bilanz stimmt nicht glücklich“, betonte die SPD-Fraktion. Dennoch bestehe kein Zweifel an der Institution an sich. Sie sei ein Fortschritt gegenüber ihrer Vorgängerorganisation, der UN-Menschenrechtskommission. Der Antrag solle die Bundesregierung ”ausdrücklich unterstützen“, hieß es. Er fasse alle Konsenspunkte zusammen. So wird in dem Antrag unter anderem gefordert, dass Mitgliedstaaten des UN-Menschrechtsrates bestimmte menschenrechtliche Kriterien erfüllen. Auch sei es notwendig, dass der Rat ”rasch und angemessen auf Menschenrechtsverletzungen“ reagiere.
Der Antrag greife all das auf, was die Regierung wollte und noch immer wolle, bestätigte die CDU/CSU-Fraktion. Jedoch sei fraglich, ob es der richtige Weg sei, ”die Bundesregierung aufzufordern etwas zu machen, was sie ohnehin schon macht“. Zahlreiche Forderungen hätten beim Überprüfungsprozess schlicht nicht auf den Weg gebracht werden können.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warb dennoch um die Unterstützung des Antrags durch die Koalitionsfraktionen. Eine überfraktionelle Stellungnahme habe eine höhere Aussagekraft, betonte sie. Wenn Einigkeit im Tenor bestehe, könnten ”Bundesregierung und Bundestag auch mit einer Stimme sprechen“. Die Fraktion Die Linke erkundigte sich vor allem danach, ob während des Überprüfungsprozesses auch die Verletzung von Menschenrechtsverteidigern ein Thema gewesen sei.
”Wir sind mit unseren Wünschen im Menschenrechtsrat in der Minderheit“, hieß es aus der FDP-Fraktion. Der Ausschluss Libyens aus dem UN-Menschenrechtsrat habe ”hoffnungsvoll“ gestimmt, dass auch die Kandidatur Syriens aufgehoben werde. Es sei ”hochdramatisch“, dass sich andere Länder für dieses Land einsetzten. Während der Ausschuss tagte, zog Syrien seine Kandidatur zurück.
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde bei Annahme durch die Antragsteller und die Grünen-Fraktion mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme.
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