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Der über Jahrzehnte ”geheim gehaltene Vertrag“ von 1959 regele, dass Untersuchungen zu Strahlungsfolgen durch die WHO im Einvernehmen mit der IAEO vorgenommen werden. Aus Sicht der Abgeordneten nehme die Atomenergiebehörde somit entscheidenden Einfluss auf die gesundheitliche Bewertung nuklearer Katastrophen, ohne dabei über ein Mandat oder über ausreichende Expertise und Unabhängigkeit zu verfügen.
Die Hauptziele beider Organisationen stünden in einem ”unauflösbaren Widerspruch“ – hier die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernkraft, dort das Ziel, ”allen Völkern und Menschen zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen“.
Dieser Widerspruch zeige sich nicht zuletzt in der ”unhaltbaren Differenz der Angaben über die Zahl der Todesfälle“ in Folge der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Auch bei der Katastrophe von Fukushima habe die WHO aktuell kein eigenes Team vor Ort, das Strahlenwerte unabhängig vom AKW-Betreiber Tepco und der IAEO erheben könnte.
”Adäquate Risikovorsorge und Katastrophenbewältigung“ aber brauchten unabhängige Erhebung, Bewertung und Veröffentlichung solcher Messdaten, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.
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