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Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, hat sie den Bericht von Pro Aysl ”zur Kenntnis genommen“. Änderungen der ”Überstellungspraxis von Deutschland nach Italien im Rahmen des Dublin-Verfahrens“ seien nicht veranlasst, fügt die Regierung hinzu. Eine generelle Aussetzung der Überstellung bestimmter Personengruppen nach Italien erfolge nicht. Wenn im Einzelfall besondere Gründe vorliegen, übe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Selbsteintrittsrecht nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung aus und übernehme die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens.
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