Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011
Zur Begründung schreibt die Fraktion unter anderem, bei Kindern, bei denen der sexuellen Missbrauch schon im frühen Kindesalter stattgefunden hat, würde allein eine Verjährungsfrist von dreißig Jahren nicht ausreichen. In solchen Fällen sei es von besonderer Bedeutung, dass die Verjährungsfrist erst nach der Vollendung des 25. Lebensjahres beginnen würde bzw. spätestens mit dem Ende der häuslichen Gemeinschaft, wenn das Opfer mit dem Täter in einer solchen lebt. Die Grünen verweisen darauf, Anfang 2010 seien Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen aus den 1970-er und 1980-er Jahren bekannt geworden – ”nach Jahren und Jahrzehnten des Schweigens“. Dass die Fälle erst so viele Jahre später bundesweit ans Tageslicht gekommen seien, zeuge von der Schwere der Taten und der über viele Jahre wirkenden Traumatisierung.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein