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”Alle beteiligten Behörden werden unter strikter Wahrung ihrer Aufgaben und gesetzlichen Befugnisse ihr Fachwissen und ihre Kompetenzen einbringen, um die Cyber-Sicherheit in Deutschland voranzubringen“, heißt es in der Vorlage weiter. Danach sind als ”Kernbehörden“ das Bundessamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ständig im Cyber-Abwehrzentrum vertreten. Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr sowie ”die ”aufsichtsführenden Stellen über die Betreiber der Kritischen Infrastrukturen werden unter Wahrung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse ebenfalls mitwirken“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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