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Nach dem Willen der Grünen soll das prophylaktische Entfernen und Verändern von Genitalorganen bei intersexuellen Kindern zukünftig unterbunden werden. Im Dialog mit den zuständigen Bundes- und Landeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten sowie den Hebammenverbänden sollen zudem die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen um das Thema Intersexualität erweitert werden. Außerdem sollen die Aufbewahrungsfristen der Krankenakten bei Operationen im Genitalbereich auf 30 Jahre ab Volljährigkeit verlängert werden.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung weiterhin auf, gemeinsam mit den Ländern ein unabhängiges Beratungs- und Betreuungsangebot für intersexuelle Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie deren Eltern zu schaffen. In den Schulen müsse das Thema Intersexualität zudem ein fester Bestandteil des Unterrichts in den Fächern Biologie, Sozialkunde und Ethik werden.
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