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Der Deutsche Ethikrat plädiert in seiner Unterrichtung dafür, den Datenschutz bei Biodatenbanken stärker zu beachten. Unter anderem müssten Spender ”hinreichend klar“ über die Verwendung ihrer Proben informiert werden. Biodatenbanken sind Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstanzen, die vor allem zu wissenschaftlichen oder therapeutischen Zwecken angelegt werden.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die gesetzliche Regelung des Umgangs mit Biobanken. Die Regierung soll demnach einen Entwurf für ein Biobanken-Gesetz vorlegen, das unter anderem eine einheitliche Definition des Begriffs Biobanken enthält, außerdem klare Normen, die die Einhaltung des deutschen Datenschutzniveaus garantieren, und Regelungen zur Einbindung von Ethikkommissionen in die Arbeit von Biobanken.
Die Grünen-Fraktion spricht sich ebenfalls für eine bundesgesetzliche Regelung aus. Diese soll die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei der Erhebung und Verwendung genetischer Proben und Daten zu Forschungszwecken schützen. In ihrem Antrag fordern die Abgeordneten außerdem die Einführung eines Biobankengeheimnisses, mit dem ”die Unzugänglichkeit gegenüber forschungsexternen Dritten“ garantiert werden solle.
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