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Damit erhalte jeder und jede Steuerpflichtige, unabhängig von der Höhe des Einkommens, den gleichen Betrag je Kilometer zurück, schreibt die Fraktion. Erwerbstätige mit geringem Einkommen, bei denen das ihnen zustehende Pendlergeld die Steuerschuld übersteigt, sollen den Differenzbetrag der Vorlage zufolge direkt ausgezahlt bekommen. Der Betrag für das Pendlergeld soll so hoch angesetzt werden, dass damit die Preissteigerungen bei den Kraftstoffpreisen seit dem Jahr 2004 ausgeglichen werden, fordern die Abgeordneten weiter. Laut Berechnung der Fraktion soll das Pendlergeld bei 13 Cent pro Kilometer liegen.
Für Erwerbstätige mit geringem Einkommen entfalte die geltende Pendlerpauschale ”kaum oder keine Wirkung“, schreibt die Fraktion zur Begründung. Ursache sei, dass die Pendlerpauschale lediglich das zu versteuernde Einkommen reduziere. Je höher das Einkommen sei, um so höher sei die Entlastung. Steuerpflichtige mit hohem Einkommen würden daher stärker von der Pendlerpauschale profitieren. Weiter weist die Fraktion darauf hin, dass die Kraftstoffpreise seit 2004 um 50 Prozent gestiegen seien. Auch die Preise für den öffentlichen Personennahverkehr würden kontinuierlich ansteigen.
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