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Wie die Regierung erläutert, wurden nach Auffassung des Bundesrechnungshofes die Ausnahmetatbestände für die Einleitung eines freihändigen Vergabeverfahrens vom BSI in den Vergabebegründungen nicht hinreichend dargelegt. Das BSI sei daher aufgefordert worden, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Studien und Entwicklungsvorhaben in einem größtmöglichen Wettbewerb zu vergeben und in jedem Einzelfall die Vergabeentscheidung nachvollziehbar zu begründen. ”Dieser Forderung ist das BSI vollumfänglich nachgekommen und hat zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Vergabeentscheidungen sowie zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter ergriffen“, heißt es in der Antwort weiter. Über den Fortschritt habe das BSI den zuständigen Stellen regelmäßig berichtet.
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