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Wie die Länder in ihrer Stellungnahme weiter schreiben, ist durch die Versteigerung von Kohlendioxid-Zertifikaten mit jährlichen Erlösen in Milliardenhöhe für den Bund zu rechnen. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass 900 Millionen Euro sowie Einnahmen aus den Versteigerungen im Luftverkehr im allgemeinen Bundeshaushalt verbleiben sollen. Die restlichen Erlöse sollten in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes (”Energie- und Klimafonds“) eingezahlt werden. ”Eine Beteiligung der Länder an den Einnahmen des Emissionshandels ist bisher nicht vorgesehen“, heißt es in der Stellungnahme. Da die Kosten für den Kauf der Zertifikate bei den Unternehmen Betriebsausgaben darstellen und sich steuermindernd auswirken würden, werde es zu Ertragssteuerausfällen bei Ländern und Gemeinden kommen, die ausgeglichen werden müssten.
Die Bundesregierung weist die Forderungen der Länder in ihrer Gegenäußerung zurück. Darin heißt es unter anderem, es werde nicht zu einer Entlastungswirkung für den Bundeshaushalt kommen, da die Einnahmen des Bundes aus dem Emissionshandel für dringend notwendige zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative und des internationalen Klimaschutzes eingesetzt würden. zu den behaupteten Mindereinnahmen der Länder werde es nur insoweit kommen, ”als es den betroffenen Unternehmen nicht gelingt, die Lasten auf die Endverbraucherpreise zu überwälzen“. Dies sei jedoch nach Einführung des Emissionshandels bei den Energieversorgungsunternehmen in großem Umfang erfolgt.
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