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Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hätten in ihrer Funktion als Trägerorganisation des Bewertungsausschusses das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass ”trotz intensivster Bemühungen ein Zeitrahmen bis zum 20. Juli 2011 notwendig sei“, um ein Konzept zur schrittweisen Konvergenz der Vergütungen vorzulegen, heißt es in der Antwort weiter. Gesetzliche Aufgabe des Bewertungsausschusses ist es, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen bei den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
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