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Zur Frage, ob ”Angehörige der Bundespolizei, die dem Freistaat Sachsen unterstellt worden waren, Pfefferspray oder andere Reizmittel verwendet“ hätten, heißt es in der Antwort, soweit Angehörige der Bundespolizei gemäß Paragraf 11 des Bundespolizeigesetzes zur Unterstützung des Landes eingesetzt waren, obliege die Zuständigkeit und Verantwortung für die Durchführung des Einsatzes dem Freistaat Sachsen. ”Aussagen und Bewertungen zu diesem Einsatz im Zuständigkeitsbereich des Freistaates Sachsen sind durch die dort zuständigen Stellen zu treffen“, schreibt die Regierung.
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