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Union und FDP stimmten darin überein, dass Karlsruhe die Reform nicht in Frage gestellt habe. Die Union hob hervor, dies gelte insbesondere für das sogenannte Therapie- und Unterbringungsgesetz. Die Liberalen bezeichneten die Reform ebenfalls als gelungen. Ihr Sprecher übte Kritik am Bundesverfassungsgericht. Karlsruhe habe das Konzept der Sicherungsverwahrung nicht in Frage gestellt. Es ginge nicht an, dass solche Abgeordneten, die darauf hinwiesen, in der Öffentlichkeit am Pranger stünden. Die SPD erkundigte sich danach, was mit jenen Personen geschehen solle, die ihre Strafe plus Sicherungsverwahrung voll verbüßt hätten. Die Sozialdemokraten sprachen von 109 Fällen. Laut Regierung ist es die Sache der Gerichte, darüber zu entscheiden. Die Grünen plädierten für finanzielle Hilfe an die Länder. Anders sei der Vollzug der Sicherungsverwahrung nicht zu bewältigen.
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