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Die SPD-Fraktion forderte in der Ausschusssitzung, die Vorlagen zu der Evaluierung zu erhalten, die der Regierung vorliegen. Das Parlament habe hier umfassende Informationsrechte. Man wolle ”die umfassenden Evaluierungsunterlagen haben“.
Die CDU/CSU-Fraktion plädierte dafür, auch der Opposition die Gutachten zur Verfügung zu stellen. Sie betonte zugleich, die Gesetzesregelungen nicht pauschal verlängern zu wollen. Die FDP-Fraktion unterstrich, dass man sich ansehe, welche Regelung verlängert werden solle, und dies ”Punkt für Punkt“ durchgehe. Dabei sei man in der Koalition ”in guten Gesprächen“.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach dem Zeitplan der Regierung für die weitere Behandlung des Themas und wollte wissen, wann die Opposition den Evaluierungsbericht der Regierung zu dem Gesetz erhält. Sie verwies darauf, dass zur Beratung der Evaluierungsergebnisse hinreichend Zeit sein müsse. Dies dürfe nicht ”im Schweinsgalopp“ erfolgen.
Ein Vertreter des Bundesinnenministers erläuterte, dass der Bericht derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt werde. Nach den jetzigen Vorstellen solle im September im Bundestag die erste Lesung stattfinden und die Gesetzesberatungen im Ausschuss im November abgeschlossen werden.
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