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Die Regelung genetischer Untersuchungen zu Forschungszwecken sei ”notwendig und überfällig“, betonte Professor Regine Kollek von der Universität Hamburg mit dem Forschungsschwerpunkt Biotechnik, Gesellschaft und Umwelt, die an der Stellungnahme des Ethikrates mitgewirkt hatte. Als Gründe nannte sie unter anderem die Sensibilität der Daten, ihren Schutz vor dem Zugriff Dritter und die Proben nicht-einwilligungsfähiger Menschen. Vor diesem Hintergrund würden gesetzliche Regelungen ”einen Gewinn an Rechtssicherheit für alle Beteiligten“ darstellen. Auch Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein forderte eine gesetzliche Regelung. So bestünden etwa hinsichtlich der Pseudonymisierung von Gewebeproben und Datensätzen in der Praxis teils große Defizite.
”Humanbiobanken sind überfällig als zentrales Instrument der krankheits- und patientenorientierten klinischen Forschung“, betonte Professor Ruth Knüchel-Clarke, Direktorin des Instituts für Pathologie am Universitätsklinikum Aachen. So könne etwa die Untersuchung des Biomaterials einer Brustkrebspatientin helfen, die für sie geeignete Behandlungsmethode herauszufinden. Knüchel-Clarke sprach sich für eine Zusammenarbeit von Forschern, Ärzten, Ethikkommissionen, Datenschutzbeauftragten, Juristen und Geldgebern aus. Das unter anderem vom Deutschen Ethikrat vorgeschlagene Biobankgeheimnis sei ”realisierbar“.
Joachim Reischl von der Bayer Health Care AG Berlin sah dagegen keinen gesonderten gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Bereits seit Jahren würden Patientenproben wie beispielsweise Blut entnommen. Die Sammlung genetischer Daten stellten dabei lediglich eine Erweiterung dar. Entsprechende Regelungen fänden sich bereits unter anderem in internationalen Richtlinien sowie im Arzneimittelgesetz. Auch der Bereich des Datenschutzes sei hier ebenso wie im Datenschutzgesetz abgedeckt. Reischl wies darauf hin, dass mit europäischen Gesetzen nicht harmonisierte nationale Regelungen klinische Studien der Pharmaindustrie am Standort Deutschland einschränken könnten.
Auch Professor Erich Wichmann vom Institut der Epidemiologie vom Helmholtz Zentrum München sprach von ”Bauchschmerzen“ hinsichtlich der internationalen Kooperation. Bislang sei der Austausch von Bioproben und zugehörigen Daten innerhalb der EU und mit wichtigen Partnerländer außerhalb der EU unproblematisch. Bei der Gültigkeit eines Biobankgesetzes und Biobankgeheimnisses in Deutschland sei jedoch ein zusätzlicher administrativer Aufwand zu erwarten, der negative Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Er warnte vor ”überhasteten“ Handlungen und empfahl, zunächst auf eine umfassende gesetzliche Regelung zu verzichten.
”In Europa brodelt es“, sagte dagegen Professor Peter Dabrock, Leiter des Lehrstuhls für Systematische Theologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen mit Schwerpunkt Ethik. Dort werde nach Regelungen gesucht und Deutschland könne eine gute Vorlage sein. ”Wir sollten uns vor rechtlichen Regelungen nicht verschließen“, empfahl er und verwies auf deren Wichtigkeit angesichts der in Deutschland vergleichsweise hohen Skepsis gegenüber der Verwendung persönlicher Daten durch Institutionen. Denn: ”Ohne die freiwillige Beteiligung von Probanden wird es keine Biobanken geben.“
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