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Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, werden Nanomaterialien als Chemikalien behandelt und unterliegen als solche den europäischen und nationalen gesetzlichen Regelungen. Die Risiko- und Gefahrenbewertung erfolge ebenfalls auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Verfahren. Aus Sicht des Arbeitsschutzes seien Nanomaterialien in der Form von Stäuben maßgeblich in Bezug auf mögliche Gesundheitsgefahren.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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