Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2011
In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Fraktion, die sofortige Einstellung des Betriebs der ältesten Atomkraftwerke sei im Hinblick auf die Sicherheit der Bürger zwingend. Die ältesten Kraftwerken seien entweder gar nicht oder besonders unzureichend gegen den Fall eines Flugzeugabsturzes oder eines terroristischen Angriffs mit einem Flugzeug geschützt. Angriffe mit Passagierflugzeugen seien nach dem 11. September 2001 eine reale Gefahr und kein tolerables Restrisiko. Zur Frist von 28 Jahren heißt es, dieser Zeitraum reiche aus, ”um bei verständiger verfassungsrechtlicher Würdigung einen Entschädigungsanspruch auszuschließen“.
Folgende Atomkraftwerke sollen nach Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sofort abgeschaltet werden: Biblis A, Neckarwestheim I, Biblis B, Brunsbüttel, Isar I, Unterweser, Philippsburg I, Grafenrheinfeld und Krümmel. Die Abschalttermine für die anderen Anlagen: Grundremmingen B (19.7.2012), Grundremmingen C (18.1.2013), Grohnde (1.2.2013), Philippsburg 2 (18.4.2013), Brokdorf (22.12.2014), Isar 2 (9.4.2016), Emsland (20.6.2016), Neckarwestheim 2 (15.4.2017).
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein