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Nach einem als Unterrichtung (17/3090) vorliegenden Bericht über die Evaluierung des Nachweises einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz ist die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa ”deutlich angestiegen“, auch wenn noch immer weniger Visa als vor dem Inkrafttreten des Sprachnachweiserfordernis erteilt werden. Unmittelbar nach der Einführung des Sprachnachweises war die Zahl der bestandenen Prüflinge deutlich gefallen. Der Unterrichtung zufolge muss man berücksichtigen, dass die Zahl der für Familiennachzüge erteilten Visa im langjährigen Vergleich insgesamt sinke. Man könne davon ausgehen, dass sich die Zahl der zum Ehegattennachzugs erteilten Visa etwa wieder auf dem Stand eingependelt hat, der auch ohne die Einführung des Sprachnachweiserfordernisses zu erwartet gewesen wäre.
Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch vor der Einreise nachzuweisende Deutschkenntnisse wieder rückgängig gemacht werden. Die seit Ende August 2007 geltende Neuregelung habe zu einer ”erheblichen Einschränkung des Ehegattennachzugs geführt“, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (17/1577). Die Zahl der zum Ehegattennachzug erteilten Visa habe im Jahr 2009 mit gut 33.000 immer noch deutlich unterhalb des vor der Gesetzesänderung erreichten Wertes von knapp 40.000 gelegen.
In der Vorlage verweisen die Abgeordneten darauf, dass nach Inkrafttreten des EU-Richtlinienumsetzungsgesetzes der Nachzug von Ehegatten und Lebenspartnern aus dem Ausland grundsätzlich vom Nachweis einfacher deutscher Sprachkenntnisse abhängig sei. Davon seien zahlreiche Personengruppen und Staatsangehörige bestimmter Länder ausgenommen. Eine allgemeine Härtefallregelung etwa für Analphabeten, Schwangere und ältere Menschen gebe es indes nicht. Die Neuregelung ziele ”vor allem auf türkische Staatsangehörige aus bildungs- und sozial schwachen Schichten ab“, heißt es in dem Antrag.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Ehegattennachzug nach Deutschland erleichtern. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/1626) kritisiert die Fraktion, das ”Erfordernis des Sprachnachweises“ führe in vielen Fällen zu ”erheblichen Eingriffen in das Recht auf familiäres Zusammenleben in Deutschland und das Recht auf freie Partnerwahl“. Die mit ihm verfolgten Ziele würden derweil nicht erreicht. Weder verhindere die Regelung Zwangsehen noch fördere sie die Integration.
Zum ”Schutz des familiären Zusammenlebens in Deutschland“ soll daher nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion im Aufenthaltsgesetz das ”Spracherfordernis im Herkunftsland beim Ehegattennachzug“ dem Gesetzentwurf zufolge aufgehoben werden. Gleiches gilt für die ”Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Ehegattennachzug zu Deutschen“. Schließlich soll der nachziehende Ehepartner eines Ausländers laut Vorlage spätestens zwölf Monate nach der Einreise zur uneingeschränkten Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sein.
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