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Um einen gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Länder zwischen den Landkreisen oder Kommunen zu gewährleisten, sollen Asylbewerber allerdings laut Vorlage weiterhin verpflichtet werden können, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde oder einem bestimmten Landkreis beziehungsweise Bundesland zu nehmen. Gleiches soll für Geduldete gelten, ”allerdings längstens befristet bis zur Aufnahme einer Beschäftigung“.
Wie die Abgeordneten in der Vorlage erläutern, ist die Aufenthaltsgestattung von Asylbewerbern bislang auf den Landkreis oder die Stadt beschränkt, dem sie zugewiesen sind. In diesem Gebiet müssten sie nicht nur wohnen, sondern dürften es grundsätzlich nicht verlassen. Das führe für die Betroffenen zu einer ”starken Einschränkung der Bewegungsfreiheit und zu unerwünschter sozialer Isolation“. Zwar könnten Ausnahmen beantragt werden, doch sei das Verfahren kompliziert und werde bislang meist restriktiv gehandhabt. Verschärft werde die Situation dadurch, dass ein Verstoß gegen die räumliche Beschränkung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Diese Situation sei für die Betroffenen ”kaum erträglich“, schreibt die Fraktion. Ob die ”grundsätzlich begrüßenswerte, jüngst beschlossene Soll-Ausnahme zugunsten berufstätiger Asylbewerber“ Verbesserungen bringe, bleibe abzuwarten.
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