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Die Regierung erläutert, nach verschiedenen Quellen könne von einer jährlichen Prüfquote durch MDK von zehn bis zwölf Prozent der stationären Behandlungsfälle ausgegangen werden. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes habe sich der Anteil der als falsch festgestellten Krankenhausabrechnungen an den geprüften Abrechnungen in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 34,8 Prozent im Jahr 2006, 35,4 Prozent im Jahr 2007, 39,2 Prozent im Jahr 2008 und 42,6 Prozent im Jahr 2009. Für das Jahr 2010 liege mit einer Falschabrechnungsquote von 44,2 Prozent nur ein vorläufiger Wert vor.
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