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Eltern-Kind-Kuren sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistung der GKV. Wie die Regierung mitteilt, stiegen in der Folge die Ausgaben in diesem Bereich ”zunächst spürbar an“, und zwar im Jahr 2007 um 16,67 Prozent und im Jahr 2008 um 10,95 Prozent. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich die Genehmigungsquote von 2008 (74,7 Prozent) auf 2009 (74,4 Prozent) kaum verändert. Insgesamt seien 2008 147.963 Anträge auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren bearbeitet und 110.494 genehmigt worden, während im darauffolgenden Jahr auf 148.822 bearbeitete Anträge 110.749 Bewilligungen gekommen seien.
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